Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Allgemeinne Geschäftsbedingungen der Fa. Weidezaun Volke
1. Geltung der Bedingungen
(1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB). Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag oder in einem Änderungsvertrag schriftlich niederzulegen.
2. Vertragsschluß
(1) In Prospekten, Anzeigen, auf unserer Webseite usw. enthaltene Angebote sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und zunächst unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote sind wir vier Wochen gebunden.
(2) Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können es innerhalb von zwei Wochen annehmen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Unsere Preise beinhalten, sofern nicht anders angegeben, die gesetzliche Mehrwertsteuer und Normalverpackung. Etwaige Transport-und Versicherungskosten sowie weitere zusätzliche Ausgaben stellen wir gesondert in Rechnung.
(2) Kaufpreiszahlungen sind nur durch Vorkasse, per PayPal oder Nachnahme (der Besteller trägt die Nachnahmegebühr, Nachnahmezahlung nicht bei Lieferungen per Spedition oder ab Werk) möglich. Ein Abzug von Skonto auf die Artikel von Tierbuchverlag/Pferdefotografie Irene Hohe kann nicht erfolgen, auch wenn auf der Bestätigung automatisch ausgewiesen.
(3) Andere Zahlungsformen bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarung. Bei bekannten Kunden mit dauerhaften
Geschäftsbeziehungen oder häufigeren Bestellungen nur nach Absprache Zahlung innerhalb von 14 Tagen seit Erhalt der Ware und der Rechnung ohne Skontoabzug bar oder per Überweisung .
(4) Der Besteller hat ein Recht zur Aufrechnung oder ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Forderungen oder Ansprüche.
4a. Lieferung und Mitwirkungspflichten
(1) Der Umfang unserer Lieferpflicht ergibt sich ausschließlich aus diesem Vertrag, wir bemühen uns um schnellstmögliche Lieferung. Konstruktions-, Form- und Farbänderungen, die auf einer Verbesserung der Technik oder auf Forderungen des Gesetzgebers beruhen, bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen nicht wesentlich oder sonst für den Besteller unzumutbar sind.
(2) Sind Teillieferungen für den Besteller zumutbar, können diese erfolgen und in Rechnung gestellt werden.
(3) Die Angabe von Lieferfristen erfolgt grundsätzlich unter dem Vorbehalt vertragsgemäßer Mitwirkung des Bestellers. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
(4) Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Wir sind verpflichtet, den Besteller über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich zu unterrichten und werden jede schon erbrachte Gegenleistung des Bestellers unverzüglich erstatten.
(5) Stellt sich nach Abschluß des Vertrages heraus, daß der Besteller keine hinreichende Gewähr für seine Zahlungsfähigkeit bietet und unser Zahlungsanspruch gefährdet ist, sind wir berechtigt, die Lieferung zu verweigern, bis der Besteller die Zahlung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Erfolgt die Zahlung oder Sicherheitsleistung nach einer darauf gerichteten Aufforderung nicht innerhalb von zwei Wochen, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4b. Rückgaberecht/Reklamation
Widerrufsbelehrung
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail an ) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen, es sei denn, Sie haben in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt (Bestellungen durch Unternehmer). Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und einer ausführlichen Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf ist zu richten an:
Weidezaunbedarf Rudolf Volke, Moosweg 9, 96123 Litzendorf-Lohndorf, Germany
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt; sie sind verladefähig bereitzustellen.
Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.
(2) Für spezielle Anfertigungen und Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, besteht kein Widerrufsrecht und kein Rückgaberecht. Insbesondere handelt es sich hier um Paddock-/Reitplatzplatten, Recycling- oder T-Pfosten, die ab Werk geliefert werden, Futterraufen, Weidetore, Panels, Stalleinrichtungen sowie speziell zugeschnittene und angefertigte Ware, wie PVC-Windschutzstreifen, Windschutznetze und Waren, die ausdrücklich auf Kundenwunsch besorgt werden und nicht ständig im Lagerprogramm vorhanden sind. Die Firma Weidezaun Volke weist bei Bestellung dieser Waren daraufhin, dass ein Widerrufsrecht und eine Rückgabe nicht möglich ist, da hier eine persönliche Bestellung und Absprache erforderlich ist. (3) Bei Reklamationen ist zunächst die Firma Elektro- Weidezaunbedarf Volke (bzgl. Tierbuchverlag Irene Hohe) zu informieren und das weitere Vorgehen abzustimmen. Selbstverständlich liegt bei natürlichem Verbrauch, Verschleiß, unsachgemäßem Gebrauch und mangelnder oder falscher Pflege keine Gewährleistung vor.
- Ende der Widerrufsbelehrung -
5. Verzögerungen der Lieferung
(1) Läßt sich die vereinbarte Frist infolge von uns nicht beherrschbaren Umständen bei uns oder unseren Zulieferern nicht einhalten, so verlängert sie sich angemessen. Über einen solchen Fall werden wir den Besteller umgehend unterrichten. Dauern die behindernden Umstände einen Monat nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist immer noch an, kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche wegen von uns nicht verschuldeter Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen.
(2) Im Fall des Lieferverzugs ist der Besteller berechtigt, den daraus entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen, soweit sich dieser im Rahmen des Vertragstypischen oder bei Vertragsschluß von uns Voraussehbaren hält.
(3) Der Besteller kann uns ferner schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen, die mindestens 15 Werktage betragen muß. Nach ihrem fruchtlosem Ablauf ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Die Schadensersatzhaftung ist auf 50 % des eingetretenen Schadens begrenzt.
(4) Abs. 2 und 3 gelten nicht, sofern der Verzug auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht.
6. Haftung des Lieferanten
(1) Für Sachmängel haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. (2) Auch im übrigen haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern es sich um einen Personenschaden handelt, der Schaden unter das ProdHaftG fällt oder auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
(3) Sofern der Schaden auf einer schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht, haften wir im übrigen nur für den vertragstypischen Schaden.
(4) Unbeschadet des Abs. 2 beschränkt sich unsere Ersatzpflicht im Fall der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines schon bei Vertragsschluß bestehenden Leistungshindernisses (§§ 311 II, 311a BGB) auf das negative Interesse.
(5) Weitergehende vertragliche und deliktische Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Wir haften deshalb insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, und für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
(6) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
7. Verjährung
(1) Der Nacherfüllungsanspruch des Bestellers verjährt vorbehaltlich des § 438 Nr. 2 BGB in zwei Jahren ab Ablieferung der Ware, bei gebrauchten Sachen in einem Jahr ab Ablieferung. Dementsprechend ist das Recht auf Rücktritt und Minderung nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
(2) Für Schadensersatzansprüche beträgt die Verjährungsfrist vorbehaltlich des § 438 Nr. 2 BGB ein Jahr.
(3) Für Ansprüche aus dem ProdHaftG und in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt es bei der gesetzlichen Verjährung.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware in unserem Eigentum.
9. Allgemeines
(1) Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.
(2) Die Rechte des Bestellers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.
(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts
(CISG).